Sachkunde


Sachkundenachweis

In Niedersachsen müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Als anerkannte Person gemäß §3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden biete ich Ihnen die Vorbereitung und den Erwerb des Sachkundenachweises an.

Zu Inhalten, Terminen und weiteren Informationen zum Vorbereitungskurs sprechen Sie mich bitte an.


Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt in der Regel am PC. Hier beantworten Sie 35 Fragen aus 5 Themengebieten.

Die Fragen werden vom IT-Dienstleister des Landes Niedersachsen individuell für Ihre Prüfung zusammengestellt. Ihre Antworten werden dort auch bewertet.

Nach bestandener Prüfung stelle ich Ihnen das Prüfungszertifikat aus.

Beachten Sie bitte: innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung muss die praktische Prüfung folgen !


Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung wird von mir in Alltagssituationen z.B. in Duderstadt abgenommen.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie von mir das Prüfungszertifikat.

Sie verfügen damit über die Grundvoraussetzungen für das Halten von Hunden in Niedersachsen.

Beachten Sie bitte, dass Sie für die Anmeldung bei Ihrer Gemeinde in Niedersachsen eine Hunde-Haftplichtversicherung benötigen und eine Anmeldung Ihres Hundes auch beim Niedersächsischen Hunderegister erforderlich ist.

White dog

Adresse

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Steiler Weg 5
37434 Rhumspringe / Lütgenhausen

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