In Niedersachsen müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen
können. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie auf den Seiten des
Niedersächsischen Ministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Als anerkannte Person gemäß §3 des Niedersächsischen
Gesetzes über das Halten von Hunden biete ich Ihnen die
Vorbereitung und den Erwerb des Sachkundenachweises an.
Zu Inhalten, Terminen und weiteren Informationen zum
Vorbereitungskurs sprechen Sie mich bitte an.
Die theoretische Prüfung erfolgt in der Regel am PC. Hier
beantworten Sie 35 Fragen aus 5 Themengebieten.
Die Fragen werden vom IT-Dienstleister des Landes
Niedersachsen individuell für Ihre Prüfung zusammengestellt. Ihre
Antworten werden dort auch bewertet.
Nach bestandener Prüfung stelle ich Ihnen das
Prüfungszertifikat aus.
Beachten Sie bitte: innerhalb des ersten Jahres der
Hundehaltung muss die praktische Prüfung folgen !
Die praktische Prüfung wird von mir in Alltagssituationen z.B. in
Duderstadt abgenommen.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie von mir das
Prüfungszertifikat.
Sie verfügen damit über die Grundvoraussetzungen für das
Halten von Hunden in Niedersachsen.
Beachten Sie bitte, dass Sie für die Anmeldung bei Ihrer Gemeinde
in Niedersachsen eine Hunde-Haftplichtversicherung benötigen und
eine Anmeldung Ihres Hundes auch beim Niedersächsischen Hunderegister erforderlich ist.
DogsClick
Elke Lindner
Steiler Weg 5
37434 Rhumspringe / Lütgenhausen
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